Die DF Deutsche Finance Investment GmbH ist eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassene und beaufsichtigte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und 100%ige Tochter der DEUTSCHE FINANCE GROUP.
Als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verfügt die DF Deutsche Finance Investment GmbH über die Erlaubnis zur Verwaltung geschlossener inländischer Publikums- und Spezial-AIF. Darüber hinaus bildet die Zulassung zur Finanzportfolioverwaltung gemäß KAGB die Grundlage für individuelle Vermögensverwaltungsmandate von institutionellen Investoren.
Die DF Deutsche Finance Investment GmbH bietet Privatanlegern die Möglichkeit, über breit diversifizierte Investitionsstrategien, parallel zu finanzstarken institutionellen Investoren wie Pensionskassen, Industrieunternehmen, Staatsfonds und Universitäten auf den internationalen Kapitalmärkten strukturiert zu investieren.
Laufende Investmentfonds der DEUTSCHE FINANCE GROUP.
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Die DF Deutsche Finance Investment GmbH („DFI“) ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft nach Maßgabe des § 37 KAGB verpflichtet, ein Vergütungssystem festzulegen. Die Anforderungen an ein Vergütungssystem sind durch Artikel 13 und Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU („AIFMD“), die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 vom 12.12.2012 und die „Leitlinien der ESMA für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD“ vom 03.07.2013 („ESMA-Leitlinie“) näher bestimmt. Die DFI hat ihre Vergütungspolitik in einer Vergütungs-Richtlinie festgehalten, deren wesentliche Inhalte nachfolgend zusammengefasst werden.
1. Grundsätze der Vergütungspolitik
Die Vergütungspolitik der DFI ist darauf ausgerichtet, falsche Anreize und potenziell schädliche Auswirkungen schlecht ausgestalteter Vergütungsstrukturen zu vermeiden. Die Vergütungspolitik der DFI soll ein wirksames Risikomanagement begünstigen, nicht zur Übernahme von unangemessenen Risiken ermutigen und Interessenkonflikte vorbeugen.
2. Erfasste Mitarbeiter
Unter die nach Maßgabe des § 37 KAGB von der DFI erfassten Mitarbeiter fallen Mitarbeiter, die wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der DFI oder auf die von ihr verwalteten Alternativen Investmentfonds („AIF“) haben und zu einer der nachfolgend beschriebenen Kategorien gehören:
3. Vergütungssystem
Alle erfassten Mitarbeiter der DFI erhalten marktgerechte Fixgehälter und gegebenenfalls zusätzliche feste Sonderzahlungen, die einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen. Der Schwerpunkt der Vergütungspolitik der DFI liegt auf der Zahlung von Fixgehältern, die im branchenüblichen Rahmen liegen. Dadurch sollen Interessenkonflikte vermieden und die Einhaltung und Erreichung der Geschäfts- und Risikostrategie der DFI begünstigt werden.
Die Vergütungs-Richtlinie der DFI umfasst Regelungen zur Zahlung von variablen Vergütungselementen. Diese Regelungen unterscheiden sich, je nachdem, ob es sich um erfasste Mitarbeiter handelt oder nicht. Die Vorgaben an den Auszahlungsprozess werden nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit festgelegt und richten sich nach der Größe der DFI bzw. der Größe der von ihr verwalteten AIF und der Komplexität ihrer Geschäfte. Die Verhältnismäßigkeit wird regelmäßig bewertet und die Angemessenheit der Regelungen zum Auszahlungsprozess überprüft und gegebenenfalls angepasst.
4. Vergütungsausschuss
Die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Vergütungsausschusses wird jährlich anhand der in der ESMA-Leitlinie festgelegten Schwellenwerte überprüft und von der Geschäftsleitung der DFI entschieden. Demnach besteht für die DFI aktuell keine Verpflichtung, einen Vergütungsausschuss einzurichten. Die DFI hat von der fakultativen Möglichkeit einen Vergütungsausschuss einzurichten, keinen Gebrauch gemacht.
Die Vergütung der Geschäftsleitung wird, solange die DFI über keinen Vergütungsausschuss verfügt, vom Aufsichtsrat geprüft und genehmigt. Die Vergütung sonstiger erfasster Mitarbeiter wird durch die Geschäftsleitung festgelegt.
5. Festlegung und Einhaltung der Vergütungspolitik
Die Vergütungsrichtlinie der DFI wird von der Geschäftsleitung genehmigt und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Der Aufsichtsrat ist für deren Umsetzung verantwortlich und prüft jährlich, ob die Angemessenheit der Vergütungsrichtlinie der Ausrichtung der strategischen Ziele der DFI entspricht.
Die Angaben gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor auf Unternehmensebene der DF Deutsche Finance Investment GmbH können dem nachfolgenden Dokument entnommen werden.
Gem. Artikel 37 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 (sog. Level II-Verordnung) ist die KVG zur Ausarbeitung wirksamer und angemessener Strategien über die Ausübung ihrer Stimmrechte in den Portfolios der von ihr verwalteten AIF (im Folgenden auch Investmentvermögen) verpflichtet. Die Stimmrechte der von der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft DF Deutsche Finance Investment GmbH (DFI) verwalteten Investmentvermögen werden regelmäßig per Geschäftsbesorgungsvertrag auf die DFI übertragen. Die DFI handelt nach einer internen Leitlinie zur Ausübung von Stimmrechten.
Bei der Entscheidung, „wann“ Stimmrechte ausgeübt werden, richtet sich die DFI nach der Abschätzung des zu erwartenden Nutzens für die Anleger eines Investmentvermögens. Sollte die Stimmrechtsausübung unter Umständen nicht im Interesse des Anlegers liegen, dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn angesichts des geringen Beteiligungswertes am Zielfonds kein Vorteil für den Anleger daraus erwachsen kann, der den wirtschaftlichen Aufwand für die Teilnahme rechtfertigen würde, kann auf die Stimmrechtsausübung verzichtet oder, wenn die Möglichkeit gegeben ist, gegen einen Vorschlag gestimmt werden. Der Verzicht auf die Stimmabgabe aus Kostengründen, kann nur dann erfolgen, wenn die Stimmabgabe ausschließlich in einem Präsenzmeeting im Inland/Ausland erfolgen kann und dies aufgrund der geringen Beteiligungshöhe und/oder zu hohem Kostenaufwand im Interesse der Anleger nicht vertretbar ist, da die Anleger diese Kosten über den von der DFI verwalteten AIF letztlich mittelbar tragen. In Fällen einer schriftlichen oder kostengünstigen Möglichkeit der Stimmrechtsausübung erfolgt diese durch die DFI im Interesse der Anleger.
Bei der Entscheidung „wie“ die Stimmrechte ausgeübt werden, richtet sich die DFI an folgenden Leitlinien aus: Stimmrechte werden unabhängig von Weisungen Dritter und im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des jeweiligen Investmentvermögens ausgeübt. Sie richten sich am Interesse der Anleger aus und die Ausübung erfolgt stets unter Einhaltung relevanter aufsichtsrechtlicher, gesetzlicher, beruflicher und anwendbarerer interner Regelungen. Dieses wird dokumentiert. Die Stimmrechtsausübung kann ebenfalls über unabhängige Stimmrechtsvertreter, die zu den einzelnen Abstimmungspunkten verbindliche Weisungen erhalten, erfolgen. Dauervollmachten werden nicht erteilt. Für den Fall, dass die Interessen verschiedener Investmentvermögen voneinander abweichen, muss sich die unterschiedliche Interessenlage auch im Abstimmverhalten der DFI widerspiegeln. Stimmrechte der Investmentvermögen mit gleicher Interessenlage werden grundsätzlich gebündelt ausgeübt. Sofern Interessenkonflikte auftreten, wird mit diesen gemäß den „Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten“ verfahren.
Die DFI stellt den Anlegern auf Wunsch die Informationen gemäß Artikel 37 Abs. 3 Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 kostenfrei zur Verfügung.
Eine sachgerechte und zügige Klärung Ihrer Anliegen ist uns wichtig. Hierzu bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Beschwerden online, per Post, per Fax oder telefonisch an die DF Deutsche Finance Investment GmbH zu übermitteln.
Sie erreichen uns unter folgender Adresse:
DF Deutsche Finance Investment GmbH
Hansastraße 29
81373 München
Telefon: +49 89 649563-150
Telefax: +49 89 649563-12
E-Mail: anliegen[at]deutsche-finance[dot]de
Bearbeitung von Beschwerden
Sobald Ihr Anliegen bei der DF Deutsche Finance Investment GmbH eingegangen ist, wird dieses umgehend erfasst. Die Bearbeitung erfolgt durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter innerhalb von 5 Arbeitstagen. Sollte die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen, erhalten Sie innerhalb von 5 Arbeitstagen einen schriftlichen Zwischenbescheid über den Bearbeitungsstand.
Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei.
Außergerichtliches Schlichtungsverfahren (Ombudsverfahren)
Zur Beilegung von Streitigkeiten mit der Gesellschaft im Zusammenhang mit einer Beteiligung an geschlossenen Investmentvermögen oder geschlossenen Fonds besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. kostenlos anzurufen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Sie können die Ombudsstelle Geschlossene Fonds unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:
Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Postfach 64 02 22
10048 Berlin
Telefon: +49 30 257616-90
Telefax: +49 30 257616-91
info@ombudsstelle.com
www.ombudsstelle.com
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können Anleger unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine Schlichtungsstelle anrufen, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet worden ist.
Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 9566332-32
Telefax: +49 69 709090-9901
schlichtung@bundesbank.de
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) betreffen, steht den Anlegern ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V., zur Verfügung.
Die Adresse lautet:
Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V.
Postfach 610269
10924 Berlin
Telefon: +49 30 257616-90
Telefax: +49 30 257616-91
info@ombudsstelle.com
www.ombudsstelle.com
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Anleger auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (https://ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der DF Deutsche Finance Investment GmbH kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: KVG[at]deutsche-finance[dot]de. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
Kollektive Rechtsdurchsetzung
In Deutschland stehen zudem folgende Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung als Klageverfahren zur Verfügung:
DF Deutsche Finance Investment GmbH
Hansastraße 29
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Telefon: +49 89 649563-0
Telefax: +49 89 649563-10
E-Mail: investment(at)deutsche-finance(dot)de
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